erfreulicherweise
konnten wir uns mit dem Anwalt der Gegenseite außergerichtlich
einigen:
Das Düsseldorfband
in der aktuellen Version MIT dem Radschläger darf noch bis zum
31.10.2018 gewerblich genutzt werden, danach muss es aus dem Verkauf
genommen werden.
Produzent*innen, die
z.B. Schlüsselanhänger nähen und nur kurze Stücke des Bandes
verwenden, können die Bereiche des Bandes OHNE den Radschläger auch
später gewerblich nutzen → nur der Radschläger darf nicht mehr
abgebildet werden.
Falls Ihr noch
Restbestände habt, die Ihr nicht verwenden könnt, meldet Euch gerne
bei mir.
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